Schottergärten

Pro & Contra:  Schottergärten mal objektiv betrachtet

 von Astrid Kaberna-Zelt

Schottergärten und zugepflasterte Vorgärten findet man allerorts.  Auch in Eppelheim, wo ich selbst inzwischen lebe, verschwinden immer mehr Vorgärten und fallen unsäglichen Steinwüsten zum Opfer.  Warum ist das so?  Ich kann nur spekulieren:  Ein Vorgarten ist oft klein und taugt weder zu einer Grillparty noch lädt er zum Sonnenbaden ein.  Er soll "aufgeräumt" aussehen, denn was sollen die Nachbarn sagen, wenn er zugewuchert und ungepflegt ist? Schottergärten sehen aufgeräumt aus und der Pflegeaufwand ist minimal (denkt man).  Im stressigen Alltag haben etliche Menschen vielleicht keine Lust oder Zeit für Gartenarbeit.  Der Rücken schmerzt eventuell schon von der vielen Büroarbeit und der Gedanke an Gartenarbeit allein verursacht bei vielen bereits einen Bandscheibenvorfall!  Wer sollte sich auch um den Garten kümmern, wenn man mal in Urlaub fahren möchte?

Wenn man das so liest, könnte man meinen, dass ein Schottergarten all diese Probleme löst, die eierlegende Wollmilchsau sozusagen.  Das ist ein Irrglaube.  Hier in meinem Haus in Eppelheim habe ich leider nicht den Luxus eines Vorgartens.  Vor meinem Wohnzimmerfenster ist ein Gehweg, gefolgt von einer Straße.  Im Sommer heizt sich der Asphalt so sehr auf, dass ich es in den beiden Zimmern zur Straße hin nicht mehr aushalte.  Sie sind praktisch unbewohnbar.  Auf der Rückseite unseres Hauses ist unser Garten, grün, mit etlichen Bäumen bepflanzt.  Im Lavendelbusch summen die Bienen und Hummeln.  Gerade blühen die Brombeeren und bieten zahlreichen Insekten Nahrung.  Welch krasser Gegensatz zu der Leblosigkeit der Straße vor dem Haus.  Ich lebe diesen Kontrast jeden Tag und kann nichts daran ändern.  Was gäbe ich für einen kleinen, schnuckeligen und kühlenden Vorgarten.

Auf der Suche nach Informationsmaterial bin ich auf einen Flyer der Stadt Wiesloch gestoßen.  Auch dort versucht man mit Aufklärung die Flut der Schottergärten einzudämmen.  In dem Flyer sind mit einfachen Worten die Vor- und Nachteile von Schottergärten dargestellt.  Auf meine Anfrage hin, erhielt ich von der Stadt Wiesloch die Erlaubnis den Inhalt hier zu teilen.  Mein Appell richtet sich an alle Menschen, die einen Schottergarten in Erwägung ziehen oder bereits einen solchen unterhalten:  Bitte denken Sie alle noch einmal genau darüber nach. Schottergärten bringen überhaupt nichts und haben einen hohen Pflegeaufwand obendrein! Lesen Sie selbst...

wiesloch flyer schottergaerten

 Copyright: Stadtverwaltung Wiesloch, Umwelt - Flyer: Lebensraum Schottergarten - lebendig und bunt ?!

Schottergärten oder besser ... Leben im Garten?

von Klaus Triebskorn

schottergaerten panorama

Vorgärten sind das Aushängeschild eines Hauses. Sie bieten die Möglichkeit mit einer Artenvielfalt ein artenreiches Leben dort zu haben, sind insektenfreundlich vor allem für Bienen. Und ein angelegter Vorgarten bietet Abkühlung an vielen heißen Tagen, indem er ein Mikroklima schafft. Sie sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Zudem tragen artenreiche Vorgärten zum Wohlbefinden in der Gemeinde bei.

Schottergärten (…Gärten des Grauens, Steinwüsten etc.) sind ein „Totalausfall“ der Natur und sind nach aktuellem Landesrecht verboten (§ 21a Naturschutzgesetz und  § 9 Landesbauordnung).

Wir beobachten in Brühl einen massiven, fast täglichen Wegfall von Vorgärten, einerseits als Umwandlung in Schottergärten, in der Überzahl jedoch der komplette Wegfall durch Pflasterungen, um Parkplätze zu schaffen. Das in Gebieten mit und ohne Bebauungsplan.

Von Seiten der Gemeinde Brühl wird zur Umsetzung der Gesetzte nichts beigetragen.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

  • Wie muss die Gemeindeverwaltung (GV) das umsetzen, wozu ist sie verpflichtet, um den täglichen Wegfall weiterer Gärten zu stoppen?
  • Muss erst ein Bürger klagen - wie damals zur getrennten Abwassergebühr? Oder ist die GV in der Pflicht, etwas zu tun?
  • Ist der Wegfall der Vorgärten für Parkplätze mit 21a NatSchG und § 9 LBO vereinbar?

Wir haben diesbezüglich am 26.10.2021 mit dem Baurechtsamt Rhein-Neckar-Kreis Kontakt aufgenommen und Fragen gestellt. Daraufhin fand am 8.11.2021 ein Gespräch mit dem Leiter des Baurechtsamtes statt.

Mit den Ergebnissen dieses Gesprächs sind wir auf das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW zugegangen und haben um Klärung gebeten. Ausführlich geantwortet wurde uns vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Einige Ausschnitte daraus:

Nach der LBO §9 Abs.1 Satz 1 müssen nicht überbaute Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein, soweit keine andere zulässige Verwendung vorliegt. Schotterungen sind keine andere zulässige Verwendung. Damit sind Schotterungen baurechtlich in privaten Gärten grundsätzlich untersagt. Pflanzungen und Begrünungen müssen min. 70% der Fläche bei gleichmäßigem Bestand betragen. Eine Gemeinde kann in Ortsbausatzungen eine Gestaltung festlegen oder ein städtebauliches Pflanzgebot vorgeben.

Ob sich in einem Einzelfall eine geschotterte Fläche nach der LBO handelt bzw. gegen das Begrünungsgebot verstößt, hat die untere Baubehörde (hier Landratsamt) zu prüfen. Mit dieser Tatsachenfeststellung ist die Behörde in der Regel überlastet. Man hofft daher auf die Vorgaben, die von der Gemeindeverwaltung zugunsten der Umwelt erstellt und kontrolliert werden und nicht zuletzt auf Einsicht und Verständnis bei den Grundstückseigentümern.

Bezüglich des Wegfalls der Vorgärten für Parkplätze ist nach Ansicht des Ministeriums das Anlegen von Stellplätzen nur erlaubt, wenn dies eine zulässige Verwendung im Sinne der LBO §9 Abs.1 Satz 1 ist.  Die baurechtliche Zulässigkeit richtet sich insofern nach dem Bauplanungsrecht. Auch hier setzt unser Verein auf Regularien, die von der Gemeindeverwaltung im Sinne der Umwelt festzulegen sind, zumal es bei dieser Verwendung der Vorgärten bereits einige Gerichtsurteile zum Wegfall öffentlichen Parkraums davor gibt. In Siedlungsbereichen, in denen kein Bebauungsplan vorliegt, ist zur Beurteilung

der Zulässigkeit gemäß §34 Baugesetzbuch im Rahmen der Umgebungsbebauung heranzuziehen. Hier kann die Gemeindeverwaltung entscheidend die weitere Entwicklung beeinflussen.

Unser Verein wird sich nach diesen Ausführungen vermehrt für eine Umsetzung der Möglichkeiten für artenreiche Vorgärten und gegen eine Verschotterung einsetzen, einerseits mit Vorschlägen an die Gemeindeverwaltung, anderseits mit positiven Beispielen und Unterstützung bei Neuanlagen von Vorgärten sowie Tipps zum Rückbau vorhandener Schottergärten.

kt