Vereinsgrundstück

Ein Grundstück für unseren Verein?

Eine Streuobstwiese, einen "Tiny Forrest" Miniwald, Laubbäume aufziehen und kultivieren, umsetzbare Beispiele geben, die Leistung des Baumes erkennen und nutzen, für die Artenvielfalt und gegen den Klimawandel kämpfen: Dazu hatten wir noch in 2021 bei der Gemeindeverwaltung nach einem Gartengrundstück gefragt.  Was ist daraus geworden? Hier ist die Geschichte ...

streuobstwiese

+++ Pressemitteilung des Vereins an die Schwetzinger Zeitung am 10.4.2022 +++

Informationsabend des Brühler Umweltvereins informiert über Aktivitäten
Bürgermeisteramt verweigert Unterschrift unter den Pachtvertrag

Brühl. „Wir haben den gemeinnützigen Verein für Umwelt- und Naturschutz Brühl und Rohrhof e.V. gegründet, weil in und um unsere Gemeinde etliche Missstände zu diesem Thema zu verzeichnen sind. Deshalb haben wir etliche Projekte angestoßen und sind an deren Bearbeitung dran. Dazu gehören u.a. die Vermeidung von Schottergärten, das Verhindern der Umwandlung von Vorgärten in Parkplätze, die Einhaltung von Ausgleichsmaßnahmen wegen des Wegfalls der Natur für Baugebiete und die Pflanzung von Bäumen. Wir setzen uns für die Artenvielfalt ein. So bearbeiten wir derzeit auch viele andere Themen “, so die einhellige Feststellung des Vorstandstrios Klaus Triebskorn, Astrid Kaberna-Zelt und Bettina Hauck zum aktuellen Informationsabend des Vereins. Eines davon ist die Bemühung des Vereins um ein Pachtgrundstück zur Anpflanzung einer Streuobstwiese und für die Pflanzung eines Tiny Forrest (Miniwald). Tiny Forrest ist der Begriff für stark verdichtete Anpflanzung von unterschiedlichen Bäumen und Sträuchern auf wenigen 100 m² zur Verbesserung der Luft und Steigerung der Artenvielfalt. Das wird in mehreren Gemeinden im Umkreis schon praktiziert. Bereits Anfang Dezember 2021 wurde das bei der Gemeindeverwaltung angefragt.

In der Sitzung des Gemeinderates Ende Februar wurde entschieden, dass der Verein ein entsprechendes Grundstück, angrenzend an den Friedhofsparkplatz Brühl, erhalten soll. Anfang März wurde dem Verein von der Gemeindeverwaltung der Pachtvertrag zugesandt, allerdings mit Auflagen und Einschränkungen, die u.a. einen Tiny Forrest nicht möglich machen. Trotzdem hat der Verein den Pachtvertrag unterschrieben der Gemeinde eingereicht.

Großes Interesse von etlichen Gruppen und Kreisen an einer Mitwirkung

Nun hat der Bürgermeister die Unterschrift unter den Pachtvertrag verweigert. Stattdessen erhielt der Verein wenige Tage später einen Überlassungsvertrag, mit dem er keine Rechte, sondern nur Pflichten hat, die teilweise mit hohen Kosten und hohem Aufwand verbunden sind und kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten seitens der Gemeinde enthält.

„Für uns enthält dieser Überlassungsvertrag nicht nachvollziehbare Formulierungen und Forderungen, die der Verein nicht gänzlich erfüllen kann“, so Vorstandsmitglied Bettina Hauck.

„Für uns eine große Enttäuschung, da etliche Gruppen und Kreise eine Mitwirkung an diesem Projekt zugesagt hatten. So wollte u.a. die SOLI-AG des Hebelgymnasiums 15 Obstbaum-Hochstämme pflanzen, gefördert von einer Stiftung“, berichtet die 2. Vorsitzende Astrid Kaberna-Zelt.

Als weiteren Versuch, doch noch eine akzeptable Lösung für das Grundstück zu erhalten, bat Vorstand schriftlich um eine Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister, Klimamanagerin, Umweltberater und Vorstandsmitglieder des Vereins, auf das bisher keine Resonanz kam.  „Wir gehen davon aus, dass man von Seiten der Gemeinde kein wirkliches Interesse daran hat. Wir werden nach anderen Lösungen suchen, z.B. auf privaten freien Flächen, um so ein positives Projekt für Natur, Klimaschutz und Artenvielfalt verwirklichen zu können“, hofft Vorstand Klaus Triebskorn.

Schottergärtenvermeidung im Visier – mit positiven Beispielen überzeugen

Eine weitere intensive Berichterstattung des Vereins erfolgte zum Thema Schottergärten. „Wir beobachten in Brühl einen massiven, fast täglichen Wegfall von Vorgärten, oft als Umwandlung in Schottergärten, aber auch die Beseitigung der Vorgärten zur Schaffung von Parkplätzen“, so Triebskorn, „ und somit die Vernichtung von Kleinklima und Artenvielfalt. Obwohl nach Landesrecht und Naturschutzgesetz Schottergärten verboten sind“.

Aus der seit Monaten bestehenden Korrespondenz mit dem Umweltministerium BW bezüglich der rechtlichen Durchsetzbarkeit des Verbotes sowie der Vorsprache beim Landratsamt RNK ergibt sich einerseits die Notwendigkeit von richterlichen Urteilen, andererseits die Erfordernis der Umsetzung durch das Landratsamt und der kommunalen Verwaltungen. „Da muss in Gemeindeverwaltung und Gemeinderat noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Parallel dazu möchten wir mit positiven Beispielen und Ideen die Bürger direkt zum Umdenken bewegen“, erklärt Bettina Hauck.

Weiterhin wurde über Gespräche mit der unteren Naturschutzbehörde zur Einhaltung von Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall von Natur bei den neuen Baugebieten berichtet. Auch die Klimapartnerschaft mit Dourtenga kam zur Sprache, bei der der Verein auf Seiten der Gemeinde Brühl  (Ein Schüler – ein Baum) noch Gestaltungsmöglichkeiten sieht. Zum möglichen Einsatz von Recycling-Baustoffen zur geplanten Bebauung am alten FV-Stadion wurde berichtet wie auch von Entsiegelungsmöglichkeiten auf dem hinteren Messplatz Brühl.

Erläutert wurde die Möglichkeit einer Versorgung von Baugebieten mit Wärme über einen sog. Eisspeicher, wie bereits in Ketsch installiert, ebenso über Balkonkraftwerke, für die in Brühl bisher noch keine Fördermöglichkeiten eingerichtet sind. Auf diese einzelnen Themenbereiche wird man in den nächsten Treffen näher eingehen. Gegen Ende berichtete Astrid Kaberna-Zelt über die Mitwirkung des Umweltvereins zusammen mit der ev. Kirche (Grüner Gockel) am Ferienprogramm der Gemeinde Brühl. Es geht im August mit den Kindern ins Waldhaus Mannheim zum Thema Wald + die Überlebenstechniken in der Wildnis. kt

+++ Ende der Pressemitteilung +++

Nachtrag zur Pressemeldung vom 10.04.2022

Die obige Pressemeldung wurde vom Verein auf Basis der seinerzeit vorliegenden Informationen verfasst und stellt den Sachverhalt genau und wahrheitsgemäß dar.  Der Vorstand war zu der damaligen Zeit verwundert über die ausbleibende Unterzeichnung des Pachtvertrages und auch enttäuscht darüber, dass man der Bitte nach einem gemeinsamen Gespräch von Seiten der Gemeinde nicht nach kam.

Leider wurde der Bericht in der Schwetzinger Zeitung am Ende komplett ohne das Grundstücksthema und das dazugehörige Foto abgedruckt.  Was war passiert?

Der Redakteur hatte mit dem Bürgermeister Rücksprache gehalten, welcher die Übersendung des Pachtvertrags als ein Missverständnis bezeichnete.  Der Verein hätte von vorneherein einen Überlassungsvertrag erhalten sollen.  Leider wurde der Verein über dieses Gespräch nicht informiert, und die Pressemitteilung ging ohne Rücksprache mit dem Verein in einer stark gekürzten Version in Druck.  Auch wenn hier vielleicht "nur" einige Fehler passiert sind, hatte es für uns den Anschein als ob es für unseren Verein keine Pressefreitheit gab und das Rathaus die Presseberichterstattung unseres Vereins nach eigenen Vorstellungen lenken konnte.  Erstaunlich war jedoch, dass am Tag des Gesprächs zwischen Zeitung und Rathaus der Bürgermeister den Umweltberater beauftragte, einen Termin mit dem Verein zu vereinbaren, um über den Überlassungsvertrag zu verhandeln.

Am 25.4.22 kam ein Gespräch mit dem Umweltberater der Gemeinde Brühl und unseren drei Vorstandsmitgliedern zustande. Es war ein gutes, konstruktives Gespräch und es wurde durchaus Verständnis für unsere Bedenken bezüglich einiger Punkte im aktuell vorliegenden Überlassungsvertrag gezeigt. Es wurde eine Formulierung erarbeitet, die dem Bürgermeister als Vorlage dienen sollte. Der Entwurf dazu wurde uns am 6. Mai zugesandt, enthielt aber weiterhin Einschränkungen bezüglich Treffen des Vereins auf dem Grundstück und Vorgaben zur Pflege des Grundstückes, die Interpretationsspielraum bieten, also so oder so ausgelegt werden können. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Bestimmungen des Vertrages war weiterhin die Kündigungsmöglichkeit der Gemeinde innerhalb 3 Monate vorgesehen.

Vorauszusehen sind unseres Erachtens Auseinandersetzungen und die Möglichkeit der sehr kurzfristigen Kündigung durch die Gemeinde, vor allem bei kritischen Äußerungen zur Umwelt- und Klimapolitik der Gemeinde. Die Verantwortung für die Investitionen für die Streuobstwiese und die geleistete Arbeit der vielen an einer Mitwirkung interessierten Gruppen und Kreise können wir unter diesen Voraussetzungen nicht übernehmen. Wir haben daher derzeit und vorerst von diesem Überlassungsvertragsentwurf Abstand genommen. Wir werden uns um ein privates Grundstück für unser Vorhaben bemühen. kt